Ich bitte darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Rats der Stadt Dortmund am 11.12.2014 aufzunehmen und durch Sie bzw. die Verwaltung zu beantworten.
Anmietung von Räumlichkeiten durch Parteien
Anfrage:
1.) Unter welchen Voraussetzungen können im Stadtrat vertretene Parteien Räume im Rathaus für Veranstaltungen im Rahmen ihrer Ratsarbeit anmelden? An wen müssen sich die Parteien wenden?
2.) Besteht die Möglichkeit, auch den Ratssaal anzumieten?
Begründung:
Die Ratsarbeit der nationalen Opposition stößt auf ein großes öffentliches Interesse, so dass bald erste Veranstaltungen geplant sind, bei denen Bürger über die parlamentarischen Abläufe informiert werden sollen, sowie Ratsinitiativen für die Zukunft ausgearbeitet werden. Hierfür plant DIE RECHTE, staatliche Räume zu beanspruchen, die allen im Rat vertretenen Parteien zur Verfügung stehen
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Giemsch